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Bewertung:Anstoss für das Projekt gab die Abwanderung von Fachkräften. Mit der Förderung von Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sollten diese im Beruf gehalten werden.
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Bewertung:Drastische These von Roland Neuendorf: Durch Abschaffung des Bargeldes bleiben Renten dauerhaft finanzierbar. Die eigentliche Steuer- und Rentenreform.
Bewertung:Von Teilzeitarbeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeitet als ein vergleichbarer Vollzeitarbeitnehmer. Verglichen wird in der Regel die Wochenarbeitszeit - bei unregelmäßiger Arbeitszeit die Jahresarbeitszeit - von Arbeitnehmern des gleichen Betriebs mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Fehlen vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb, ist Vergleichsmaßstab ein anwendbarer Tarifvertrag oder Kollektivvertrag, ansonsten die branchenübliche Vollarbeitszeit. Teilzeitarbeit kann verschieden organisiert sein:
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt im deutschen Arbeitsrecht das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung. Ziel des Gesetzes ist es nach seinem § 1 Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern. Das Gesetz setzt die Richtlinie 97/81/EG|EG-Richtlinie über Teilzeitarbeit und die Richtlinie 1999/70/EG|EG-Richtlinie über befristete Arbeitsverträge in nationales Recht um. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz löste das Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 zum 1. Januar 2001 ab. Hintergrund für die Gesetzesnovellierung war zum Einen die wachsende Bedeutung von befristeter Beschäftigung und Teilzeitarbeit, zum Anderen eine zunehmend als beschäftigungshemmend empfundene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Bis zum In-Kraft-Treten des Beschäftigtenförderungsgesetzes prüften die Arbeitsgerichte bei jeder Befristung, ob damit der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz umgangen werden sollte.
weiterlesenDie Richtlinie 97/81/EG über Teilzeitarbeit legt EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in Teilzeitarbeitsverhältnissen fest. Die Richtlinie beruht auf einer zwischen den europäischen Sozialpartnern UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit.
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