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Das Landgericht Hagen (Nordrhein-Westfalen) hat in der Verhandlung v. 16.05.2019 entschieden, dass gemäss § 312 j BGB die Verträge von Supernova wegen der Kostenlosen Schufa-Auskünfte nichtig sind, da keine Verträge zustande gekommen sind.
Weiterhin ist das Landgericht Hagen der Auffassung, dass man hierbei von "Betrug", "arglistiger Täuschung" pp . sprechen darf (höchrichterliche Urteile von Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof liegen hierzu vor) und diese Äusserungen bei den Beschwerenden und Geschädigten vom Recht der freien Meinungsäusserung sehr wohl gedeckt ist.
Das Urteil des Landgerichtes Hagen wird in den nächsten Tagen schriftlich niedergelegt und dann (ebenfalls wie das Urteil des Landgerichtes Dortmund) im Justiz-online-Portal der Gerichte in NRW öffentlch eingestellt.
RSW Bock wird wohl gegen das Urteil des Landgerichtes Hagen Berufung einlegen, derartiges war von ihm (Dr. Bock) am 16.5.19 am Abschluss Verhandlung avisiert worden.
Da die Supernova-Verträge von vornherein nichtig sind, , sind auch die Mahnungen und überhöhten Inkassoforderungen (- siehe auch das öffentlich im Justiz-Portal der Gerichte in NRW eingestellte Urteil des Landgerichtes Dortmund v. 29.1.19 zu Az. 25 O 335/18 gg. RSW ; Kläger gg. RSW war hierzu die Verbraucherzentrale Bayern)) von RSW nichtig und nicht rechtens.
Bei allen, die sich auf die Forderungen von Supernova und RSW eingelassen haben und evtl. schon an Supernova und/oder RSW gezahlt
hatten, besteht die reelle Möglichkeit, diese Gelder von Supernova und/oder RSW wieder zurückzubekommen.
Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten. Die Rückzahlung von Supernova/RSW könnte sehr viel Geld zu Ihrem Vorteil ausmachen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen auch selbst (ich bin kein Anwalt)informell zur Verfügung. Ich mache das "ehrenamtlich".
(Ich war bei dem Prozess beim Landgericht Hagen am 16.5.19 persönlich zugegen. )
Dieter Hohnschopp
Mittelstr. 17
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel: 0157- 7738-2303 oder 05234
email: [email protected]
20.05.2019
20.05.2019
72 von 72 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Guten Tag alle zusammen, ich habe Anfang März 2018 online bei der SCHUFA HOLDING AG auf der Grundlage von § 34 I, IV BDSG um die unentgeltliche Auskunft die über mich gespeicherten Daten gebeten. Ich bekam aber einige Tage später eine Rechnung von Supernova Advertising GmbH (München) über 14,95 € für meine Selbstauskunft. Daraufhin habe ich bei der SCHUFA HOLDING AG angerufen und gefragt, was es mit dieser Rechnung auf sich hat. Die Dame am Telefon meinte nur, ganz kostenlos wäre diese Selbstauskunft leider nicht, aber wenn ich diese 14,95€ nicht innerhalb der nächsten 30 Tage bezahle, bekäme ich auch keine Schufa-Auskunft. So habe ich dann die 14,95€ nichtsahnend bezahlt, denn ich brauchte ja diese Auskunft . 3 Wochen später habe ich auch meine Selbstauskunft von der SCHUFA HOLDING AG erhalten.
Damit war für mich die Sache erledigt....dachte ich zumindest....bis heute. Heute 3.5.2019 mache ich einen Brief vom Amtsgericht Greifswald auf und finde darin eine "Kostenrechnung zum Verfahren AZ: ..........." in der Höhe von 440,30€.
Kostenschuldner: Supernova Advertising GmbH/ I. Düvel.
Da ich weder von der Dame der SCHUFA HOLDING AG am Telefon , noch von der Supernova Advertising GmbH über weitere mögliche anfallende Kosten informiert wurde ( auch nirgendwo klein in einem Text ein Hinweis dazu) und ich auch keine weitere Rechnung von der Supernoa Ad.... GmbH erhalte habe, werde ich diese Angelegentheit meiner Anwältin übergeben. Das macht mir zu sehr den Anschein nach arglistiger Täuschung.
53 von 53 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo, ich bin leider auch betroffen, wollte für ein Immoscout Profil eine Schufaauskunft haben und bekam nach knapp einem Jahr einen Mahnbescheid über 95 Euro. Angeblich soll die Auskunft im Spam gelandet sein. Wie kommt man an Herrn Hohnschopp ran?
LG. Manjs9
61 von 61 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo an alle. Habe einen Brief von der Schufa bekommen. Stand aber nur drin das die Adressdaten zu meiner Person abweichen und Sie mir daher keine Auskunft geben können. Jetzt habe Ich Post von Rws bekommen und soll 98,95€zahlen.Habe dann bei Supanova angerufen und die meinten das Ich wohl die Rechnungs E-Mail von ihnen angeklickt habe ,und das dies als gelesen zählt .Was mache ich nun
75 von 76 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo zusammen,
bei mir lag heute ein Schreiben vom Amtsgericht im Briefkasten.
Ich habe mir Anfang des Jahres auch eine Selbstauskunft eingeholt.
Auch mit allen schon unten beschriebenen Dingen auseinander gesetzt.
Keine Rechnung - Mahnung von RA Dr. Bock (RSW)
Ich hatte durch einen Anwalt den Forderungen widersprochen, dann kam ein Mahnbescheid vom Amtsgericht gegen den ich Widerspruch eingelegt habe.
Nun kam ein Schreiben vom Amtsgericht Itzehoe indem ich wieder aufgefordert werde mich zu verteidigen oder zu zahlen. Dort werde ich aufgefordert 14,95 an die Klägerin zu zahlen + 5% Zinsen.
RA Bock erklärt über mehrere Seiten das Geschäftsziel der Klägerin (SuperNova) und verweist auf der Internetseite auf die deutlich erwähnten Gebühren, die dort mit einem Häckchen angeklickt werden müssen.
Die Webseite sah bei mir noch ganz anders aus und man musste auch kein Häckchen anklicken, bei dem man den Hinweis der Zahlung bestätigt.
Auch musste man dort noch nicht anklicken welche Auskunft man anfordert.
RA Bock führt auf das es keine Garantie der Auskunft gibt, was auf der Seite angeblich ersichtlich war, sondern das man die Supernova nur beauftragt die Auskunft schriftlich einzuholen. Der tatsächliche Versand der bestellten Leistung sei nicht mehr Sache der Supernova.
Jetzt meine Frage:
Macht es Sinn jetzt noch weiter dagegen anzugehen oder sollte man lieber zahlen.
Habe leider kein Screenshot von der Seite wie sie Anfang des Jahres aussah.
72 von 73 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Mir geht es genauso, ich werde mich an Herrn Hohnschopp wenden, und lieber einem Anwalt das Geld geben, und notfalls auch Strafanzeige stellen,
KOSTENLOSE Schufaauskunft, das ich nicht lache.
Das ist irreführung, und eine Rechnung habe ich auch nicht erhalten, geschweige denn, das ich etwas kostenpflichtig bestellt habe.
69 von 70 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich habe ein ähnliches Problem mit dieser Firma. Habe da für die Wohnung eine Schufa Auskunft angefragt und dann eine Mail erhalten wo drauf steht wo etwas hin überwiesen werden soll ohne besondere Merkmale etc. Abgesehen das es keine ordnungsgemäße Rechnung ist, war dieser Hinweis auch erst bei weiterem Scrollen zu erkennen.
Das habe ich auch erst zwei Monate nach Bestellung gemerkt und das dann direkt bezahlt. Das war im Oktober. Nun habe ich das Inkasso Schreiben der RSW Beratung erhalten wo die Summe erneut angefordert wird mit einer Gebühr von 93,00 EUR.
Daraufhin habe ich da direkt angerufen (auch stark das es Geld kostet) und denen gesagt das ich das bereits bezahlt etc wie oben genannt. Daraufhin hat die Dame mir bestätigt das ich die Summe von 17,95 EUR gezahlt habe aber viel zu spät daher müsse ich die Gebühr ebenfalls bezahlen.
Ich habe Sie dann darauf hingewiesen das ich keine ordnungsgemäße Rechnung erhalten haben und das ebenfalls mehrere Verfahren gegen die Firma laufen an die ich mich heften werde, wenn Sie mir da jetzt keine Vernünftige Antwort gibt bzw die die Gebühren fallen lassen. Sie hat aufgelegt...
Beim zweiten Anruf wurde mir zugesichert (habe eine Zeugin) das die mir die Mail weiterleiten wird, die ich am 22.08.2018 bekommen haben soll. Das ist allerdings nicht passiert...
Was kann ich nun noch machen?
64 von 66 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Habe das Problem auch das die Geld wollen?
Ich habe denen eine Nachricht geschieben und wie bei allen wollten die das verkaurfen das es in den Spam Odner ist.....
Habe dem Wiedersprochen...
aber was tuhe ich nun...
56 von 57 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Da kann ich mich nur anschliessen. Das diese Firma lediglich ein Fax an die Schufa sendet, dass man eine Auskunft möchte. Damit ist deren Job erledigt. Die Firma wirbt aber durchaus damit, dass eine Selbstauskunft eingeholt wird.
Die Rechnung trifft nicht ein oder landet im Spam-Ordner und dann bekommt man Post von der Kanzlei RSW ein Schreiben per Brief / Post (das bekommen sie dann hin, Papier in die Hand zu nehmen) und wird dazu verdonnert innerhalb einer Woche (Zahlungseingang) 95,- Euro oder 98,- zu zahlen.
46 von 46 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Die Firma leitet lediglich die Adressen von der Schufa GmbH weiter, ansonsten muss man diese eigenständig anschreiben und daher entstehen zusätzliche Kosten. Die Werbung der Firma "verspricht" eine Selbstauskunft, allerdings wird diese nicht angefordert, sondern wie bereits geschrieben, lediglich auf die Adressen aufmerksam gemacht.
Selbst die Zahlung der Rechnung lediglich per Mail zugesandt entspricht nicht den Anforderungen. Die Schreiben landen im Spam - Ordner und gehen so unter. Umgehend erhält man dann von der Kanzlei ein Schreiben per Brief / Post und wird aufgefordert 95,- Euro oder 98,- zu zahlen. Dies mutet nach einem abgesprochenem Geschäft an.
54 von 56 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Auch wir haben gerade eine solche Zahlungsaufforderung über insgesamt 95,95 EUR von einem Rechtsanwalt Bock erhalten. Ich bin selbst Volljurist mit Prädikatsexamen und wundere mich, dass hier noch kein einziger der vielen Kommentare auf den entscheidenden Punkt eingegangen ist:
Es mag ja sein, dass hier irgendwann und auf Grundlage irgendwelcher AGBˋs hier eine elektronische Rechnung per eMail, meistens im SPAM-Ordner gelandet, verschickt wurde. Das reicht aber rechtlich nicht aus ! Im Verhältnis zu Privatpersonen (!) muss der Nutzer vorher zustimmen, bevor ihm eine Rechnung per eMail rechtswirksam zugestellt werden kann. Das hat der Gesetzgeber ausdrücklich in Paragraf 14 Abs. 1 UStG so geregelt, um Verbraucher vor Mißbrauch zu schützen.
Konkret heißt das: Das Schreiben des Rechtsanwalts Bock stellt maximal die erste Rechnung dar, die überhaupt zu beachten ist, und zwar i.H.v. der „Hauptforderung“ von 14,95 EUR. Mein Rat: diese Summer überweisen, gegenüber der übrigen Forderung mit obiger Begründung widersprechen.
95 von 96 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Habe ebenfalls über Supernova Advertising GmbH eine Schufa-Auskunft beantragt und diese auch erhalten. Die Rechnung von S. jedoch kam mit einer separaten Mail am selben Tag - wurde jedoch von mir übersehen. Jetzt nach
5 1/2 Wochen kam kommentarlos von RSW-Beratung eine Rechnung über
€ 95,95 Mahnkosten incl. der € 14,95 für Supernova. Das sind über 540 % der normalen Rg.-Kosten und total überzogen. Keine Chance, das Geld zurückzubehalten, da sowohl Rg. als auch Schufa-Auskunft bei mir eingegangen sind. Am Besten, keine Schufa-Auskunft über Supernova beantragen. Kostenlos bei Schufa direkt beantragen
87 von 89 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Auch mir ist es so ergangen wie all den anderen.Ich habe keine Auskunft erhalten, und keine Rechnung erhalten. Dafür heute das Schreiben der RWS mit der Aufforderung 95,95 Euro zu bezahlen.
Was soll ich machen???
81 von 81 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Werben mit kostenloser Schufa Auskunft. Bezahlen soll ich 96 Euro. Werde ein Anwalt einschalten.
86 von 88 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Auch mir ist es ergangen wie all den anderen. Auskunf zwar erhalten, aber nicht verwendbar. Rechnung keine erhalten. Dafür heute das Schreiben der RWS mit der Aufforderung 95,95 Euro zu bezahlen.
Was ich bei allen Beiträgen vermisse ist, wie endet die Geschichte wenn man nicht bezahlt? Gibt es schon"Freisprüche". Das sind Sachen die mich interessieren. Ich werde morgen bei der hiesigen Polizei Anzeige erstatten.
84 von 84 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Auch ich habe eine Schufa Anfrage gestellt.
Als Antwort erhielt ich ich die Kopie einer Faxanfrage an die Schufa für eine kostenlose Selbstauskunft, die sowieso jedem Bürger einmal pro Jahr kostenlos zur Verfügung steht.
Allerdings ist es bei der Schufa notwendig sich zu legetimieren, was ich bei der Supernova nicht machen musste.
Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, das ich jemals eine Auskunft erhalte.
Ich werde daher meine Anfrage an die Supernova und die entsprechenden AGB´s von einem befreundeten Anwalt prüfen lassen.
Zur Vermeidung weiterer Unannehmlichkeiten werde ich die mir umgehend zugesandte Rechnung fristgerecht zahlen.
Es ist jedoch ratsam, eine Selbstauskunft direkt an die Schufa zu stellen.
77 von 80 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo,
ich bin im letzten Jahr auf die Website ihreschufauskunft.de gelangt. Dorthin bin ich gekommen, weil ich auch nach einer Online-Schufa-Auskunft gesucht habe.
Leider war ich schon recht genervt durch die Recherche und habe mich schnell durch die Website geklickt.
Nach Erhalt der Bestätigungsmail, habe ich gesehen, dass die Auskunft nur per Post zugestellt wird.
Auch nach einer Bitte ob Sie mir diese doch per Mail oder an eine Adresse (Berufspendler) schicken könnten, wurde beides abgelehnt und auf die Widerrufsbelehrung hingewiesen. Weil ich meinte, dass ich keinen Bedarf an einer postalischen Auskunft habe.
Ich habe die Zahlung verweigert, weil für mich die Leistung nicht erbracht wurde. Dann kam die erste Mahnung, mit sage und schreibe 75 € Mahnkosten. Auf Rückfrage wie sich diese zusammensetzten, habe ich keine Antwort mehr bekommen.
Bis dato ist auch nie eine Schufa-Auskunft bei mir eingetroffen.
Lediglich 3 Monate später, flatterte ein Vollstreckungsbescheid ins Haus über nun 170 €. Dann habe ich einen Anwalt eingeschaltet, um Licht ins Dunkle zu bringen.
Einen Einspruch hat zu meiner Verwunderung keinen Sinn gemacht, da das Geschäftsmodell der SUPERNOVA ADVERTISING darin besteht, ein Schreiben an die Schufa zu faxen.
Ob die Schufa-Auskunft ankommt oder nicht, ist nicht mehr Bestandteil des Vertrages.
Ich kann diese Dienstleistung nicht empfehlen, so ein Schreiben an die Schufa bekommt man gut alleine hin.
90 von 91 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie es weiter gegangen ist?
Ich habe "Schfaauskunft für Vermieter" im Internet gesucht. Bin auf die Seite von Supernova gekommen. Dort wurde eine Schufa angeboten... geeignet für - Vermieter - Arbeitgeber - Kreditinstitute. Das hat suggeriert, dass es sich um das richtige Formular (heute weiß ich es heißt Bonitätsauskunft) handelt. Bekommen haben ich die Auskunft, die jeder 1x im Jahr kostenlos einfordern kann. Nun kam der Brief von RWS Beratung und ich soll 95.99 zählen.
Wie gehe ich damit um?
Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft Kempten hat nichts gebracht. Mir wurde gesagt, sie kümmern sich nicht um Privatangelegenheiten.
LG Nicky
81 von 82 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo mein Name ist Kevin.L
Und zwar wie es allen hier geht habe ich auch einen Brief bekommen von der RSW Beratung Rechtsanwalt Dr. Bock aus Münster erhalten. Ich soll doch bitte 95,98 Euro zahln. Ich war auch schon auf der Polizei-Stadion aber dort wurde mir nur gesagt ich soll mich erstma an den Verbraucherschutz wenden.
Jetz is meine frage wie ich bei diesem Fall vor gehen soll
75 von 75 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo!
Uns geht es wie allen anderen auch.
Gestern 2 Briefe für meinen Mann und mich von der RSW Beratung Rechtsanwalt Dr. Bock aus Münster erhalten. 2 x 95,98 Euro.
Eine Ausweiskopie von meinem Mann wurde angefordert. Da haben wir uns schon gewundert.
Schufaauskünfte sehr spät erhalten.
Die Rechnungen von je 14,95 Euro lagen im Spam-Ordner.
Ich war der Ansicht, dass ich eine kostenlose Schufaauskunft im Internet beantrage. So habe ich es vor ein paar Jahren schon einmal getan. Da hat es funktioniert.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Wie weit sind Sie alle hier? Haben Sie bezahlt oder nicht?
Ich werde mich erstmal mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen.
Eine Rechtschutzversicherung haben wir leider nicht.
71 von 72 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
schlecht schlecht schlecht. die haben sich ja ein gutes Geschäftsmodell ausgedacht auf Kosten anderer. So kann man auch Geld machen.
65 von 66 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
bin ganz und gar nicht begeistert. Habe auch eine Rechnung der Firma RSW Rechtsanwälte in Münster bekommen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt mittlerweile schon von der Firma Supernova....
sagt doch alles
70 von 71 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo auch mir ist das gleiche passiert. Da ich über die Firma jetzt auch schon viel negatives gelesen habe mitunter auch ein Zeitungsbericht vom Januar diesen Jahres vom Nordkurier, wo beschrieben wird, dass genau diese Firma Supernova in die Mangel genommen wurde.....hmmm schauen wir mal wie lange die damit noch Geld kassieren.
62 von 63 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ging wirklich schnell! Formular ausgefüllt und eine Woche drauf hatte ich das Schreiben von der Schufa daheim. Bin begeistert!
3 von 62 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ging schnell und einfach gibt nichts zu beanstanden.
1 von 65 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Guten Tag,
ich habe die selben Erfahrungen mit der Fa. Supernova gemacht. Gerade habe ich nach Rücksprache mit der StA Kempten hier vor Ort Anzeige erstattet. Und mir wurde gesagt, in keinem Fall zahlen.
70 von 71 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich auch habe Brief mit 95 Euro!!!!
68 von 69 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo an alle, mir geht es genauso. 95,97€ soll ich zahlen für eine Dienstleistung, die nicht erbracht wurde es steht zwar alles auf dieser seite meine selbst auskunft das es geld kostet und das die firma nur vermittelt . Es wird aber nicht drauf hingewiesen das die Rechnung per email zu gestellt wird. Habe gerade bei dieser kanzlei angerufen und muss echt sagen die sind davon überzeugt das es so wie sie machen alles richtig ist . mir wurde auch gesagt das ich aufpassen soll was ich sage es könnte weitere konsequenzen haben da ich sagte das es betrug ist was sie machen und das wäre wohl eine beleidigung . das fazit dieses telefonats ist das die leute da einem vermitteln wollen das man zu dumm zum lesen ist . das ende vom lied bezahlt man nicht und macht nichts dagegen und bekommt recht bekommt man dank dieser beiden unternehmen einen schufa eintrag
76 von 79 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Haben sich Super um alles gekümmert. Leider hat die Schufa fast 2 Wochen gebraucht. Sonst alles ok.
4 von 62 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Bei mir das gleiche. Keine Rechnung, keine Mahnung aber Post von einem Anwalt Bock.
Ich soll 96 Euro zahlen und es wäre meine Schuld, wenn die Rechnung vielleicht im Spam Ordner gelandet ist. Ist es so? Werde ich das jetzt zahlen müssen ?
60 von 64 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Habe auch ein Rechnung von Herr Bock bekommen, soll 95,97€ bezahlen. Nie ein Rechnung von supernova erhalten und auch kein Schufa Auskunft. Werde mein Anwalt kontaktieren
67 von 70 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Habe vor kurzem meine Auskunft bekommen. Hat soweit alles gut geklappt. Hätte gerne noch ein paar Fragen beantwortet gehabt und konnte auf der Hotline nur leider sehr schwer jemandem erreichen.
13 von 62 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich empfand den Dienst als durchaus seriös. Ging schnell und einfach und habe nichts zu bemängeln
5 von 64 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich hatte bei Supernova eine Schufa Auskunft bestellt und Bezahlt leider habe ich nach einer Woche noch keine Post bekommen.
20 von 68 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Mahnbescheid heute am 20.3.18 ,trotz bereits bezahlter Rechnung am 10.11.17 bezahlt und mahnbescheid ist vom 14.3.2018 also mehrere Monate nachdem ich bereits die 14,95€ bezahlt habe.
Kontoauszug aufbewahren, sowie allen schriftverkehr( mit überweisung) und Widerspruch einlegen!
68 von 72 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
War super zufrieden. Habs online bestellt, am selben Tag bezahlt und zwei Wochen später lag die Selbstauskunft in meinem Briefkasten. Gibt nichts zu beanstanden
10 von 71 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
ich habe dort auch eine Auskunft bestellt und habe das eigentlich so verstanden das die keine Schufa Auskunft für mich erstellen sondern ein Auskunftsersuchen das im Anschluss an die Schufa geschickt wird. Ich habe auch die Kopie des Schreibens und eine Rechnung per E-Mail erhalten. Nach Erhalt der Rechnung hatte ich aber leider immer noch keine Auskunft. Habe dann online dieses Forum gefunden und hatte starke Zweifel das ich die Auskunft erhalte. Daher habe ich die Auskunft dann für 30 Euro bei der Schufa direkt bestellt. 5 Tage nach der Auskunft die ich bei der Schufa direkt bestellt habe bekam ich dann die Auskunft die ich bei Ihreselbstauskunft.de bestellt habe.
14 von 59 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Sehr geehrter Herr Martin,
sehr geehrter Herr Hohnschopp,
sehr geehrte Damen und Herren,
auch mir ist das gleiche Missgeschick passiert, wie Ihnen und diversen anderen.
Ich habe am 25.01.18 bei der Schufa Holding , 44721 Bochum AG unter Fax 0611 – 9278109
meine unentgeltliche Selbstauskunft nach §34 BDSG erbeten.
Leider habe ich dann übersehen, dass ich noch am selben Tag 25.01.18 per email eine Rechnung
(Geschäftsbedingungen auf der Rechnung sh. Supernova Rg. und paperwork im Anhang!)
mit einer Auftragsbestätigung über € 14,95 erhielt, welche sofort fällig gestellt wurde und
mit Hinweis darauf, dass nach § 286 Abs. 3 BGB, man auch ohne Mahnung in Verzug gerate
etc. etc. weitere Anwaltskosten fällig würden.
Sh. auch : Praxisleitfaden Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.root&docid=124960 (§ 286 Abs. 3 Satz1 BGB)
Wichtiger Praxishinweis:
Die 30-Tage-Regelung greift gegenüber Verbrauchern nur dann ein, wenn diese auf die Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden sind. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht.
Unternehmen, die Rechtsgeschäfte mit Endverbrauchern schließen, sollten daher zur raschen Forderungsbegleichung auf ihren Rechnungsformularen stets folgenden Vermerk anbringen:
„Wir bitten Sie, den Rechnungsbetrag alsbald zu zahlen, da 30 Tage nach Erhalt der Rechnung der gesetzliche Verzugszinssatz von – seit 1.7.2004 – 6,13 % anfällt“.
Ich sehe nur eine Chance über den Hinweis „unentgeltliche Selbstauskunft nach §34 BDSG“
Hier ist meines Erachtens mein/ein Anwalt gefragt. Der Teufel steckt meistens im Detail.
Gerne höre ich hierzu Ihre beiden sowie Ihre individuellen Meinungen dazu und bedanke mich im Voraus für Ihren Service und Antwort
Eventuell sehe ich eine Chance bei einer Sammelklage!
Meine Rufnummer Deutschland 0171 272 4836
mit freundlichen Grüßen
with kind regards
Hans Balz
----------------------------------------------------------------
Hans Balz – MBA
Managing Director
OLYMPIC THERAPEUTICS ™ AG
Steinhausserstr. 74, CH-6300 Zug, Swiss
Ph. ++49 (0) 171 272 4836
Fax ++49 (0) 2351 671 1829
Email: [email protected]
Ph.++41 41 723 24 82 (office: Swiss, Zug, Econ Commercial GmbH)
Web: www.olympictherapeutics.org
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67 von 69 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Genau so wie den meisten, ging es mir, nie eineRechnung oder Mahnung erhalten sondern von Rechtsanwalt bock eine Forderung von 95,98€erhalten.
um ärger zu vermeiden leider bezahlt, die Seite zu spät gesehen.
68 von 70 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Habe Heute 08.03.2018 auch ein schreiben von der RSW Beratung bekommen.
Zu zahlen seien 96,00 Euro. Habe direkt ein Termin mit meinen Anwalt gemacht.
55 von 56 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Die Firma hat sich in der Suchmaschine ganz nach oben katapultiert, bei der Beantragung einer Schufaauskunft. Ich hätte die Rechnung selbstverständlich gerne bezahlt, wenn die Auskunft auch gekommen wäre. Die Firma zieht sich davon nichts an, sondern beantragten über Ihr Inkassobüro die Gelder. Ausgang 14,95€, jetzt schon 144,13€. Zum Glück kam ein Schreiben vom Amtsgericht Coburg, hier habe ich die Möglichkeit, dem Vorgang zu widersprechen, was ich auch umgehend tun werde. Die Kontaktmails von Supernova Advertising GmbH wurden einfach ignoriert, eigenartig bei diesem Erfahrungswert der Firma.
Meine Rechtschutzversicherung werde ich wohl einschalten müssen, bei diesem Gebahren.
53 von 54 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Habe auch eine Rechnung über 95,97 Euro bekommen.Werde es nicht zahlen.
65 von 66 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Vor zwei Wochen ebenfalls von dem selben Anwalt Bock die Rechnung von knapp 100€ bekommen. Von der Schufa Auskunft habe ich bis heute nichts erhalten!
57 von 58 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Am 07. August 2017 hatte ich an die Schufa den Antrag auf Selbstauskunft gestellt. Daraufhin habe ich bis zum 26. September nichts mehr gehört.
An dem Tag kam ein Schreiben von der Anwaltskanzlei Bock mit einer Forderung über 95.98 Euros. Ich habe nie eine Auskunft erhalten und auch keine Rechnung (es sollte 14.98 EU kosten).
Das habe ich der Kanzlei Bock mitgeteilt. - Keine Antwort. - Aber am 19.02. 2018 ein gerichtlicher Mahnbescheid über 144,18 EU.
Wie ich hier im Forum lese, scheint das Methode der beiden Unternehmen zu sein.
Zunächst habe ich an die Schufa geschrieben und an die Rechtsanwaltskammer OLG-Bezirk Hamm.
Es scheint bei der Supernova Methode zu sein. Keine Auskunft erteilen und keine Rechnung schicken. Dann die Anwaltskanzlei Bock mit zweifelhaften Methoden vorgehen zu lassen.
Es müsste sich jeder gegen diese dubiosen Machenschaften wehren. Ich widerspreche jedenfalls dem Mahnbescheid – mal sehen, ob Bock und Co. es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.
Als Gerichtsort ist mein Wohnort angegeben. Wäre Verhandlungsort der Sitz der Supernova, würden dem Gericht die vielen seltsamen Forderungen auffallen.
Nachtrag:
Ich würde über einen Anwalt klagen, aber dazu brauchte ich eure negativen Erfahrungen.
Ihr müsstet nichts weiter tun, als mir euren Beitrag per Mail mitzuteilen.
Meine Mail-Adresse: [email protected]
Vielen Dank
63 von 64 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Stehe leider auch vor demselben Problem wie die meisten anderen hier. Was kann ich tun kann jemand inzwichen berichten und einen Ratschlag geben?
51 von 51 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Für mich nicht empfehlenswert.
Schufaauskunft war mangelhaft, wenn die Zahlung nicht gleich erfolgt kommt keine Mahnung sondern Post von RWS Beratung (Anwalt ) und bezahlt gleich über 90,-€ für mich unseriös
56 von 57 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Guten Tag,
auch ich habe heute 15.02.2018 ein Schreiben von dem Rechtsanwalt Dr. Bock bekommen mit der Zahlungsaufforderung in Höhe von 95,97 Euro.
Vielen Dank für eure Kommentare. Auch ich werde es direkt an meinen Anwalt abgeben.
Das ist echt eine Frechheit , was die sich erlauben !!!!
Wir müssen ALLLE dagegen angehen !!!!!
61 von 62 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Wir haben auch eine Rechnung bekommen die ich natürlich nicht bezahlt habe, weil die Verbraucherzentrale zu uns gesagt hat wir sollen definitiv nicht bezahlen weil die Firma schon bekannt ist. Jetzt habe ich Post vom Gericht bekommen... Hat jmd. Erfahrung, gehen die wirklich vor Gericht?
46 von 47 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich hab auch vorgestern ein Brief betrag 95,98€ bekommen.. Ich habe eigentlich die Schufa wiederruf gemacht und bestätigung per email bekommen..
Aber der Breif kamm trotzdem, am telefon und email antwortet niemand.
Was soll ich tun?.. kann jemand kommentieren?
50 von 51 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich habe dieses Unternehmen auch beauftragt, ich muss sagen ich hatte keine Probleme. Meine Auskunft kam innerhalb 14 Tagen.
Rechnung über Paypal bezahlt, anschließend die Firma 3 Tage lang mit E-Emails bombadiert und schon kam die Bestätigung das Geld erhalten zu haben.
17 von 47 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich habe jetzt auch eine Rechnung von RSW Beratung wegen irgendwelcher Firma Supernova, Leistungen die nicht beantragt und nicht bezahlt wurden?
Wie der Brief schon aussieht und zwar sowohl Supernova als auch diese Inkasso Beratung RSW. Da wo die Unterschrift steht da muss auch stehen wer die Verantwortung übernimmt dafür, da steht aber nur Rechtsanwalt, der Name der Person fehlt ! Die Auskunftsnummer ist auch Kostenpflichtig ! Der geforderter Betrag ist sehr hoch, Auf der Rechnung sind sogar Zinsen aufgeführt!!! Solche Firmen muss man vor Gericht zerren und nicht nur Strafantrag stellen sondern auch Schmerzensgeld verlangen.
47 von 49 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
vollkommen unseriöses Unternehmen auch nach einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden kommen trotzdem unverschämte Forderungen von einer Anwaltskanzlei.
Dringend abzuraten!
52 von 55 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich hab auch vor ein paar Tagen ein Brief mit einer Rechnung von 96 Euro bekommen und habe bis heute die angeforderten Dokumente nicht erhalten. Ich glaube die wollen auch gezielt das die Rechnung nicht gezahlt wird oder Dokumente im Spam Ordner landen und sie dann 96 Euro in Rechnung stellen können.
49 von 51 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo,
Habe eine Schufa Auskunft beantragt und nie erhalten, jedoch ein Brief vom Anwalt indem ich ca.90 euro zahlen soll.
Was nun ? Zahlen oder nicht ? Habe keine Auskunft oder Mahnung bzw. Rechnung erhalten.
53 von 55 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Supernova Advertising unseriös
RSW Beratung Dr. Christian Bock
Hatte eine Schufa Auskunft beantragt (normalerweise ist diese ja kostenfrei, hatte ich im nachhinein erfahren). die Leistung betrug um die 14 €. Normalerweise bezahle ich Rechnungen sofort per Paypal, Kreditkarte, Überweisung etc. hier gab es explizit keine Zahlungsaufforderung und da ich leider vergessen hatte die Rechnung zu bezahlen, bekam ich dann eine Unverhältnissmässig hohe mahnung von 81 € (!) einer besagten RSW Beratung Dr. Christian Bock.
49 von 50 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Auch mir geht es genauso wie vielen anderen auch. Bei mir war gestern auch eine Rechung von 96 euro im Briefkasten. Die Auskunft die ich beantragt hatte, hab ich bis heute nicht bekommen.
45 von 46 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Mir ging es auch so.ich habe heute anwaltsschreiben Dr Bock bekommen und soll über 80,-€ zahlen .
Ich habe nie eine Rechnung von der Firma Supernova GmbH erhalten und habe jetzt erst die ganzen Bewertungen unübersichtlich das Unternehmen gelesen.
Na ja sitzen wir ja alle in einem Boot
46 von 47 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hi! Bei mir ist die erste Mail auch nicht angekommen. Aber da gibt es eine kostenfreie Hotline wo man anrufen kann und dann schicken die einem gleich nochmal die Rechnung. Solang man da ein Auge darauf hat, funktioniert das ganz gut. Zumindest meiner Erfahrung nach.
26 von 51 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Als ich dort meine Auskunft bestellt hab gabs keinerlei Probleme. Ich hab das Formular ausgefüllt, meine Rechnung und die Bestätigung per Mail erhalten, das ganze überwiesen und meine Auskunft erhalten. Zwar hat das ganze gut 1,5 Wochen gedauert, aber schlussendlich war das Problemfrei.
13 von 45 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich habe soetwas noch nie erlebt, wurde am Telefon bei der Supernova GmbH so herablassend behandelt. Sätze wie :" sie müssen das kleingedruckte schon lesen und wir haben unsere Pflicht getan und die muss nunmal gezahlt werden "
Ich habe nie eine Schufaauskunft erhalten , keine Email , nichts dergleichen nur das schreiben vom Anwalt.. 100€ kostet mich der Spaß.
Nach etlichen Telefonaten muss ich nun zahlen.
Schufaauskunft auf dieser Seite? - niemals.
56 von 56 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Bei uns das gleiche, ich hab für meine Mutter dort hin geschrieben, sie hat gleich die 14,95 Euro gezahlt. Hat ja auch den Beleg dafür, gestern kam auch von diesem Anwalt das Schreiben mit der Mahnung von knapp 100 Euro.
39 von 39 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Soeben Rechnung von RA Bock über 95,97 erhalten. Bislang keine Rechnung (weder per Mail noch Brief) oder Mahnung erhalten. Anruf in der Kanzlei erfolglos. Auskunft: Wenn Rechnung im Spam gelandet, selber schuld. Fazit: Verbraucherberatung, Presse und Polizei informieren.
54 von 55 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich erhielt weder eine Schufa-Auskunft und auch keine Rechnung.
Nach einiger Zeit jedoch ein Anwaltsschreiben mit einer Forderung jenseits von 14,95 - um die 100 EUR.
Gegen diese Forderung habe ich Einspruch bei Supernova eingelegt und dachte nun, es wäre erledigt. Dann kam der Mahnbescheid mit ca 150 EUR.
Nun platzte mir der Kragen und ich habe dem Mahnbescheid widersprochen und werde das bis zum letzten Gericht bekämpfen. Da ich Rechtschutz-Versicherung habe, ist das kein Problem.
57 von 59 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich kann mich allen obigen Beiträgen nur anschließen. Habe heute Brief vom Anwalt mit einer Forderung von fast 100€ erhalten!
Ich ärgere mich so, dass ich hier erst im Nachhinein Nacht Erfahrungen mit der Firma geschaut habe.
Niemand schreibt, dass er sich dagegen gewährt hat?! Gibt es echt niemanden da draußen, der einen Rechtsbeistand gesucht hat?
Ich werde mich gleich nä Woche anwaltlich beraten lassen.
42 von 43 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Auch meinem Sohn ist es genauso ergangen... haben denn hier alle bezahlt, als der RA Herr Bock RWS geschrieben hat?
Meiner Meinung nach sind diese Mahnkosten viel zu hoch, laut dem was ich in den Gesetzen finde...
Ich denke wir werden dies auch dort hin schreiben und die hohe Zahlung verweigern!
42 von 43 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Moin,moin auch wir haben Ärger mit diesem Unternehmen. Die Schufa Auskunft habe ich erhalten. Dennoch haben Sie mir die angebliche Rechnung in den "Spamfilter" geschickt. Erst durch die schriftliche Mahnung von Dr. Bock wurde ich hellhörig. Wie ich auf diese Seite von dem Unternehmen gekommen bin, kann ich nicht mehr nachzollziehen. Sowie es aussieht muss ich wohl die geforderten 96,00€ zahlen :-(
38 von 39 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich auf die perfide "Dienstleistung" der Supernova Advertising GmbH reingefallen bin. Ich bin durch Klick unter Immobilienscout auf "Schufaauskunft beantragen" zu der Seite dieser dubiosen GmbH geraten. Da dort nicht nur eine Schufa-Selbstauskunft sondern dazu auch eine Auskunft von der Creditreform bo. GmbH sowie der CRIF GmbH angeboten wurde, erschienen mir die dafür geforderten 14,95 Euro zunächst nicht zu teuer. Erst im Nachhinein wurde mir bewusst, dass ich das Geld zum Fenster hinaus geworfen habe, da jede Selbstauskunft i.d.R. einmal jährlich unentgeltlich erhältlich ist! - Also selbst beantragen! Musteranträge sind per suche im Netz z.B. nach "musterantrag selbstauskunft § 34 bdsg" erhältlich.
43 von 44 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Bei uns genau das gleiche. 2 Rechnungen bzw. Kostenforderungen über 95,96€ für mich und meine Frau von RSW Beratung im Auftrag von Supernova! Aus 2 x 14,95€ ohne weitere Mahnungen o.Ä. wurden dann nun zusammen ~192€!! Von der Schufa haben wir die Auskünfte kostenlos bekommen. Was kann man hier machen, wir haben die Schreiben von RSW heute bekommen. In unseren Augen absoluter Betrug und Bauernfängerei! Bitte Hilfe ♡
LG
39 von 40 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich hatte selbst auch bei der Firma Supernova eine Selbstauskunft bestellt. Nachdem einige Tage später immer noch nichts in meinem Briefkasten war, hab ich mal bei der Schufa angerufen. Dort hatte mir eine Dame am Telefon gesagt, dass ich ohne Perso überhaupt keine Auskunft beantragen kann. Also habe ich bei Ihr nochmal eine Auskunft bestellt (natürlich wieder kostenpflichtig). Eine Woche später kam dann der Brief von Supernova. Ehrlich gesagt fühle ich mich von der Schufa ziemlich übers Ohr gehauen! Mit Falschaussagen ihre Produkte verkaufen und Mitbewerber schlecht machen. Und dafür hab ich dann auch noch doppelt gezahlt. Hätte mir aber auch spanisch vorkommen können, dass die Dame behauptet ohne Personalausweis ist es nicht möglich, mir Ihr Produkt aber am Telefon verkauft
40 von 41 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo,
ich habe dort auch eine Auskunft bestellt und habe das eigentlich so verstanden das die keine Schufa Auskunft für mich erstellen sondern ein Auskunftsersuchen das im Anschluss an die Schufa geschickt wird. Ich habe auch die Kopie des Schreibens und eine Rechnung per E-Mail erhalten. Nach Erhalt der Rechnung hatte ich aber leider immer noch keine Auskunft. Habe dann online dieses Forum gefunden und hatte starke Zweifel das ich die Auskunft erhalte. Daher habe ich die Auskunft dann für 30 Euro bei der Schufa direkt bestellt. 5 Tage nach der Auskunft die ich bei der Schufa direkt bestellt habe bekam ich dann die Auskunft die ich bei Ihreselbstauskunft.de bestellt habe. Die Auskunft ist übrigens die selbe nur ist bei der Version der Schufa ein Zertifikat dabei.
Jetzt muss ich die 30 € plus die 15 € zahlen :-(
40 von 43 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
IP-Adresse: | 104.21.12.158 |
Server Betreiber: | CLOUDFLARENET |
Anzahl Websites: | 2 - weitere Webseiten mit dieser IP Adresse |
Bekannteste Websites: | Supernova-advertising.com (mittel bekannt) |
Sprachverteilung: | - |
Die Website enthält keine bedenklichen Inhalte und kann sowohl von Minderjährigen als auch in der Arbeit genutzt werden.
Kriterium | Einschätzung | |
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Google Safebrowsing |
Sicher | |
Jugendfrei |
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Safe for Work |
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Webwiki Bewertungen |
76 Bewertungen |
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Server Standort |
USA | |
Wenig vertrauenswürdig! 0% |
Zu dem Urteil des Landserichtes Hagen (siehe unten aus 2019) gegen Supernova/ Vertretung duirch RSW Dr. Bock ,gibt es nun einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm vom 22.,09.2020 unter dem Aktenzeichen des Oberlandesgerichtes Hanm I- 21 U 81/19, 6 O 150/18 LG Hagen.
Beitrag kommentierenSupernova /Veretretung Dr. Bock warewn hiermit in derer Berufung endgültig unterlegen. Die drei Rrichter beim OLG Haben das einstimmig beschlossen.
Das Urteil pp.wird beizeiten unter dem Az. OLG Hamm I 21 U 81/19 im Internet in der "Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte NRWE" veröffentlicht.(genauso wie bereits das Urteil des LG Hagen aus 2019 gg. Supernova/Vertretung RSW Beratung RA Bock .
Dieter Hohnschopp, Mittelstr. 17, 32805 Horn-Bad Meinberg, 06.10.2020
Tel.: 0157- 7738-2303 oder 05234- 6 99 43
email: [email protected]
Das Urteil des Landgerichtes Detmold v. 06.03.2020, Az. 01 O 392/18, ist nun eingestellt in der Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte NRWE und kann dort von jedem augfgerunfen werden.
Beitrag kommentierenWeiterhin gibt es einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm vom 22.09.2020, wonach Supernova/Dr. Bock in einem Klageverfahren vollends unterlegen waren, da höchtzsirchterlich entschieden Verträge mit Supernova nichtig sind. Auch dieses ggf. noch zu fällende Endurteil wird beizeiten in der Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte NRWE veröffentlicht.
Dieter Hohnschopp, Mittelstr. 17, 32805 Horn-Bad Meinberg
20.10.2020
Tel.: 0157- 7738-2303